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   BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11   

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https://dejure.org/2011,6723
BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11 (https://dejure.org/2011,6723)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.2011 - 8 VR 2.11 (https://dejure.org/2011,6723)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 2011 - 8 VR 2.11 (https://dejure.org/2011,6723)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 7 VwGO
    Prüfungsmaßstab im Rahmen der Abänderungsbefugnis

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Klageabweisung in der Hauptsache durch das Oberverwaltungsgericht mangels Klagebefugnis

  • rewis.io

    Prüfungsmaßstab im Rahmen der Abänderungsbefugnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Prüfungsmaßstab im Rahmen der Abänderungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Klageabweisung in der Hauptsache durch das Oberverwaltungsgericht mangels Klagebefugnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorerst keine Wiederholungswahl in der Gemeinde Kalletal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederholung von Kommunalwahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorerst keine Wiederholungswahl in der Gemeinde Kalletal

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; die Vorschrift gewährleistet einen substanziellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 - BVerfGE 35, 263 , vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 und vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 ); stRspr).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 a.a.O.; stRspr) soll auch irreparable Entscheidungen, etwa infolge Sofortvollzugs einer hoheitlichen Maßnahme, soweit als möglich ausschließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; die Vorschrift gewährleistet einen substanziellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 - BVerfGE 35, 263 , vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 und vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 ); stRspr).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 a.a.O.; stRspr) soll auch irreparable Entscheidungen, etwa infolge Sofortvollzugs einer hoheitlichen Maßnahme, soweit als möglich ausschließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
    Ob diese Voraussetzung hier bereits dadurch erfüllt ist, dass das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 5. November 2010 das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und die Klage abgewiesen hat (so wohl Beschluss vom 13. Juni 2007 - BVerwG 6 VR 5.07 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 74) oder ob die Annahme "veränderter Umstände" mehr erfordert als eine Änderung der Prozesslage durch eine abweichende Entscheidung im Instanzenzug, kann hier dahinstehen.

    Das nach § 80 Abs. 7 VwGO zu einer vorläufigen Entscheidung berufene Revisionsgericht muss in diesem Fall eine vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens unabhängige Interessenabwägung durchführen (vgl. Beschluss vom 13. Juni 2007 - BVerwG 6 VR 5.07 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 8 VR 1.11

    Aufschiebende Wirkung bei erfolgloser Klage im ersten Rechtszug

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
    Allerdings ist, entgegen der Auffassung des Antragsgegners, der Antrag des Antragstellers, gemäß § 80 Abs. 7 VwGO den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 15. März 2010 zu ändern, nicht durch die Entscheidung des Senats vom 24. Februar 2011 (BVerwG 8 VR 1.11) gegenstandslos geworden.

    Damit sollte gerade im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes verhindert werden, dass trotz Inanspruchnahme des gerichtlichen Rechtsschutzes vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. Beschluss vom 24. Februar 2011 - BVerwG 8 VR 1.11 -).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; die Vorschrift gewährleistet einen substanziellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 - BVerfGE 35, 263 , vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 und vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 ); stRspr).
  • BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09

    Teilweise Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bescheides trotz

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
    Der Rechtsschutzanspruch darf gegenüber dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug einer Maßnahme umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 a.a.O. und vom 27. Oktober 2009 - 1 BvR 1876/09 - NVwZ-RR 2010, 109).
  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08

    Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. Beschluss vom 25. August 2008 - BVerwG 2 VR 1.08 - juris).
  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11
    Das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO dient nicht in der Art eines Rechtsmittelverfahrens der Überprüfung, ob die vorangegangene Entscheidung - hier der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15. März 2010 - formell und materiell richtig ist (vgl. Beschluss vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 - BVerwGE 80, 16 = Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 48 S. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund

    Prüfungsmaßstab ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG; Beschluss vom 10.03.2011 - 8 VR 2.11 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11.1995 - 13 S 494/95 - VBlBW 1996, 98; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2013 - 9 S 53.13 - juris; Funke-Kaiser, in: Bader, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn. 143a).
  • BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung über einen zulässigen Abänderungsantrag ist, ob nach der jetzigen Sach- oder Rechtslage die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 VR 2.11 -, juris, Rn. 8).

    Allerdings kann der Antrag des Beteiligten auch als Anregung an das Gericht verstanden werden, die angegriffene Entscheidung gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu ändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 VR 2.11 -, juris, Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2011 - 8 VR 2.11 -, juris Rn. 8, vom 26.07.2017 - 1 VR 6.17 -, juris Rn. 3, und vom 14.03.2019 - 6 VR 1.19 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2015 - 8 S 492/15 -, juris Rn. 9).
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